NIS2 – sind Sie indirekt betroffen?
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter die NIS2-Richtlinie fällt, können Sie dennoch betroffen sein. D-SYSTEME hilft Ihnen gerne, sich im Regelungswirrwarr zurechtzufinden.
Was müssen Sie beachten?
Wenn Sie Dienstleister oder Lieferant eines Unternehmens sind, das von der NIS2-Richtlinie betroffen ist, sind auch Sie indirekt betroffen. Ihr Kunde wird von Ihnen verlangen, dass Sie – je nach Risikoeinschätzung – bestimmte Sicherheitsvorgaben einhalten.
Bereiten Sie sich daher rechtzeitig darauf vor. Es ist auch in Ihrem eigenen Interesse, grundlegende Standards der Informationssicherheit zu befolgen. Zusätzlich kann Ihr Kunde weitere Maßnahmen und Nachweise von Ihnen verlangen.
Nachweis der Sicherheit der Lieferkette.
Geeignete Nachweise der Sicherheit der Lieferkette können indirekt betroffene Unternehmen auf verschiedene Art und Weise erbringen. Möglichkeiten sind beispielsweise durch Zertifizierungen, Ratings, Audits oder auch individuelle Sicherheits- und Compliance-Nachweise.
Wie D-SYSTEME Sie unterstützen kann.
Wir sind nicht nur Mitglied der IT-Security Experts Group, Herr Ing. Karl-Heinz Doelzal, BA ist außerdem Certified Data & IT Security Expert und unterstützt Sie gerne im ersten Schritt im Rahmen einer Status- und Potentialanalyse bei der NIS2. Diese wird im Rahmen des Programms KMU.Digital gefördert!
Außerdem findes du auf unserer Website weitere Informationen zur NIS2.
Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich – bei Fragen und Unsicherheiten untersützen wir Sie gerne!
Ihr D-SYSTEME-Team