Cyber Security Schecks 2024

Mit den Cyber Security Schecks 2024 werden Cyber Security Maßnahmen von KMU unterstützt. Die Förderung kann von Unternehmen auch für Maßnahmen zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen beantragt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Niederlassung in Österreich.

Was wird gefördert?

Die Schecks sollen österreichische KMU dabei unterstützen, ihre Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit zu stärken. Daher werden alle Kosten gefördert, die Beratungen, Technologien und die Umsetzung technischer Sicherheitsmaßnahmen betreffen. Das ist auch im Zuge der Umsetzung zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie für viele Unternehmen von Bedeutung.

Fristen und Sonstiges

  • Die Antragsstellung ist ab sofort bis spätestens 29.11.2024 möglich 
  • maximal 1 Scheck pro KMU
  • Beantragung der Förderung VOR Umsetzung der Maßnahme
  • Förderzeitraum beträgt 6 Monate
  • KMU, die bereits den Cyber Security Scheck 2023 erhalten, sind nicht förderbar!
  • Einreichung über das FFG Einreichsystem eCall

Wie kann D-SYSTEME helfen?

Herr Ing. Karl-Heinz Dolezal, BA MA ist außerdem Certified Data & IT Security Expert und unterstützt Sie gerne auch in allen Belangen der NIS2. Schicken Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage an office@d-systeme.at.

Ihr D-SYSTEME-Team